Sie wissen nicht, wo Sie Ihren defekten Kaffeevollautomaten, Siebträger zur Überprüfung abgeben können? Sie möchten Ihren Kaffeevollautomaten nicht versenden?
Vereinbaren Sie tel. einen Termin oder kommen Sie während unserer Öffnungszeiten vorbei.
Wir sind spezialisiert auf JURA Kaffeevollautomaten und ECM / Profitec Siebträgermaschinen.
Reparaturkostenermittlungen werden bei uns mit 59,90 € brutto (Vollautomaten) und 89,90 (Siebträger) berechnet. Dieser Betrag ist ab 1. Oktober 2018 sofort bei Auftragserteilung für bestimmte Alt-Geräte zu zahlen und wird im Falle einer anschließenden Reparatur verrechnet. Sie entscheiden ob Sie Ihren Vollautomaten oder Siebträger von uns reparieren lassen, oder auf die Kaffeevollautomatenreparatur verzichten möchten. Da in letzter Zeit oft Altgeräte einfach nicht mehr abgeholt worden sind, müssen wir zu dieser Maßnahme greifen. Bitte haben Sie dafür Verständniss.
Hinweis: Dies Maßnahme betrifft nur sehr alte Maschinen, daher nicht alle Jura Vollautomaten!
Reparaturkostenermittlungen für Siebträger können sich durchaus als sehr schwierig herausstellen, da oft der gesamte Kessel ausgebaut werden muss um überhaupt den genauen Schaden eines Siebträgers ermitteln zu können. Bitte sprechen Sie uns daher an, damit wir uns genauer ein Bild machen können, worauf zu achten ist.
Wir möchen ausdrücklich daraufhinweisen, dass nicht abgeholte unreparierte Geräte nach 14 Tagen auf dem Postweg dem Kunden zurückgeschickt werden oder in unser Eigentum übergehen und der Verwertung zugeführt werden.
Der Kunde hat nach Ablauf dieser Frist kein Recht mehr auf Abholung seiner Maschine. Diese Verwertung oder Entsorgung wird dem Kunden in Rechnung gestellt bzw. der bereits gezahlte Vorschuß nicht zurückerstattet.
Wird die Maschine vom Kunden fristgerecht abgeholt bekommt er von seinem Voschuß 15 € erstattet.
Wir haben nicht die Lagerkapazitäten um Altgeräte über einen längeren Zeitraum für Kunden aufzubewahren.
Wir möchen ausdrücklich daraufhinweisen, dass schlechte Pflege und Wartung z.B. durch nicht sachgemäßer oder unterlassener Entkalkung von Kaffeevollautomaten kein Garantieanspruch besteht bzw. abgelehnt werden kann.
Generell kann bei Schäden die durch Kalk entstanden sind die Garantie vom Hersteller verweigert werden.
Grundsätzlich gibt es auf unsere Reinigungsdienstleistung keine Garantie, da in der Regel keine Komponenten ausgetauscht worden sind. Selbstverständlich erhalten Sie von uns bei Reparaturen Ihrer Maschine auch die entsprechende Garantie.
Wir versichern Ihnen aber eine absolut sachgerechte Vollwartung Ihrer Maschine.
Bei Kunden mit Wartungsvertrag wird die Abholung und Auslieferung kostenfrei druchgeführt.
Gerne übernehmen wir den "Abhol-und Bringdienst" auch Ihrer Maschine im Umkreis von 20 Kilometern gegen eine Gebühr in Höhe vonpauschal 36,-- Euro .
Der Hol- und Bringdienst wird mit 0,50 € pro weiteren Kilometer berechnet, die Fahrzeit wird bis zu 30 KM (einfacher Weg) nicht mehr zusätzlich in Rechnung gestellt, sie ist mit dem
zusätzlichen Kilometerentgeld abgegolten.
Sind mehr Kilometer zu fahren, fallen auch kostenpflichtige Fahrzeiten an.
Zahlen können Sie bei Anlieferung mit der EC-Karte oder in Bar.
Da Kaffee-Vollautomaten sehr empfindlich sind, bitten wir Sie Ihren Kaffeevollautomaten nur in ihrer originalen Verpackung an uns zu schicken (betrifft nur den Versand).
Wir möchen ausdrücklich daraufhinweisen, dass Reparaturen/Reinigungen entweder in Bar oder mit EC-Card bei Abholung zu zahlen sind. Neu- und Gebrauchtgeräte sowie Reparaturen und Reinigungen geben wir grundsätzlich nicht auf Rechnung heraus.